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Förderbeiträge des Bundes 


Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG), das am 1. Oktober 2003 in Kraft trat, ist die gesetzliche Grundlage für die Bundeshilfen für die Erstellung, den Erwerb oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohneigentum. Am 1. Februar 2004 trat die Wohnraumförderungs-Verordnung (WFV) zum WFG in Kraft. Sie enthält die Ausführungsbestimmungen zum WFG.

Laut WFG können Bundeshilfen in Form von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen sowie von Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften gesprochen werden. Die Annahme des Entlastungsprogramms 2003 des Bundesrates sieht jedoch vor, die Artikel, welche die Direktdarlehen betreffen, bis Ende 2008 nicht anzuwenden. Dies bedeutet, dass Wohneigentum lediglich mit Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften gefördert wird.

 

Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften
Mit lediglich 10 % Eigenmitteln kann ein Eigentumsobjekt erworben oder erneuert werden. Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften HBW (Deutschschweiz) und CRCI (Romandie) verbürgen die zweite Hypothek der Bankfinanzierung. Das Bundesamt für Wohnungswesen leistet eine Rückbürgschaft.


Quelle: Hausinfo, der Eigenheimratgeber