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Nach dem Umzug

 

Wohnungsabgabe

  • Machen Sie mit Ihrem bisherigen Vermieter einen Kontrollgang durch die alte Wohnung und fertigen Sie ein Übergabe-Protokoll an. Lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben und sich eine Kopie geben.
  • Geben Sie alle Schlüssel zurück.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter den Rückzahlungstermin der Kaution.
  • Lesen Sie die Zählerstände ab und notieren Sie diese.
  • Melden Sie Beschädigungen am Mietobjekt Ihrer Versicherung.
  • Prüfen Sie noch einmal alle Räume und Schränke auf liegengebliebenes Material.
  • Entfernen Sie alle Namensschilder.

In der neuen Wohnung

  • Bringen Sie Namensschilder an Haustüre und Briefkasten an
  • Überprüfen Sie Ihren Telefonanschluss.
  • Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle an und benachrichtigen Sie die Militär- / Zivilschutzstelle.
  • Schicken Sie Ihrem Vermieter innert zehn Tagen eingeschrieben die Mängelliste.
  • Lesen Sie den Zählerstand von Strom, Wasser und Gas ab und notieren Sie ihn.
  • Stellen Sie sich Ihren neuen Nachbarn vor.


An- & Abmeldungen / Behörden, Gemeinde

Abmeldung
Melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Meistens wird die neue Wohnadresse verlangt. Zudem benötigen Niedergelassene den Niederlassungsausweis, Wochenaufenthalter den Aufenthalts-Ausweis.

Anmeldung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug in die neue Gemeinde persönlich bei der Einwohnerkontrolle an. Eine Anmeldung ist meistens kostenpflichtig. Für die Anmeldung benötigen Niedergelassene und Wochenaufenthalter den Heimatschein und ihren AHV-Ausweis, Niedergelassene zudem auch das Familienbüchlein, den Pass und die ID.

Militär, Zivilschutz & Feuerwehr

  • Als Angehöriger der Armee sollten Sie sich innert acht Tagen beim Sektionschef Ihres neuen Wohnortes anmelden. Sie können entweder persönlich vorbeigehen und die entsprechende Anmeldekarte ausfüllen oder Sie schicken das Dienstbüchlein und die Angaben zu Ihrem neuen Wohnort an den Sektionschef.
  • Leisten Sie Zivilschutz, so sollten Sie sich bei Ihrem Sektionschef melden.
    Angehörige der Feuerwehr sollten Ihren zuständigen Kommandanten über den Adresswechsel informieren.


Weitere Behörden

  • Schicken Sie den Fahrzeug- bzw. Führerausweis mit den Angaben zur neuen Adresse innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt.
  • Selbständigerwerbende und Rentner sollten die AHV-Ausgleichskasse über die neue Adresse informieren.

 


Quelle: Hausinfo, der Eigenheimratgeber