
Versicherungen in der Bauphase
Damit das in ein Bauvorhaben investierte Geld im Schadenfall geschützt ist, müssen bzw. sollten vor Baubeginn folgende drei Versicherungen abgeschlossen werden:
1. Bauversicherung
Während der Bauphase ist ein Gebäude besonders stark exponiert, was vor allem das Risiko von Feuer- und Elementarschäden erhöht. Die Bauversicherung deckt Schäden an Bauwerken, die vom Beginn bis zum Ende der Bauzeit durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Sie ist im Kanton Bern obligatorisch und wird bei der Gebäudeversicherung Bern abgeschlossen.
2. Bauwesenversicherungen
Ein Bauwerk kann durch einen Bauunfall stark beschädigt oder zerstört werden. Die Bauwesenversicherung deckt solche Schäden am Bauwerk und übernimmt die Folgekosten wie z.B. die Reparaturen. Dies geschieht ungeachtet davon, wer den Schaden verursacht hat und somit für ihn haftbar ist. Die Bauwesenversicherung kann bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
3. Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wird während der Bautätigkeit eine Drittperson verletzt oder werden Nachbargrundstücke und -gebäude geschädigt, so gewährt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Deckung. Diese wehrt zudem übersetzte Schadenersatzforderungen Dritter ab und wirkt somit auch als Rechtsschutzversicherung. Sie kann wie die Bauwesenversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Quelle: Hausinfo, der Eigenheimratgeber



